Hygienekonzepte in Zeiten von COVID-19

Ein individuelles Hygienekonzept ist durch COVID-19 mittlerweile ein verpflichtender Bestandteil jeder Veranstaltung. Neben der abstrakten Abgrenzung von Haftungsrisiken sind es vor allem aber auch kommunikative Gründe, welche für eine professionelle und fundierte Erstellung eines veranstaltungsspezifischen Hygienekonzepts sprechen. Kein Veranstalter möchte als Infektionsherd in den Medien genannt werden.

Hierbei wird aber oftmals nicht erkannt, dass dieses spezifische Hygienekonzept nicht von der jeweiligen Veranstaltungslocation, dem Catering- oder dem Cleaning-Partner erstellt wird. Diese Dienstleister erstellen Konzepte aus ihrer Sichtweise – ihren Aufgabengebieten. Es gilt, daraus ein ganzheitliches Schutzkonzept zu formen und auf Risikopunkte zu prüfen.

Aber wie entsteht aus diesen Hygiene-Einzelkonzepten ein veranstaltungsspezifisches Gesamtkonzept?

  • Die Spezialisten für Gesundheitsmanagement und Sicherheit der BGM-Solutions führen die Einzelkonzepte der jeweiligen Umsetzungspartner in eine Konzeptsammlung zusammen.
  • Basierend auf nationalen und regionalen Verordnungen der zuständigen Gesundheitsbehörden, sowie dem Veranstaltungskonzept erfolgt im Anschluss eine GAP-Analyse.
  • Fehlende oder nicht ausreichende Maßnahmen werden durch ergänzende Maßnahmen oder Änderung der Einzelkonzepte, auch des Veranstaltungskonzeptes, korrigiert. Durch erneute GAP-Analyse werden die getroffenen Maßnahmen bezüglich Prävention und Wirksamkeit solange überprüft und korrigiert, bis das geforderte Schutzniveau erreicht wird.
  • Durch eine abschließende Begutachtung des veranstaltungsspezifischen Konzepts wird das Schutzniveau sichergestellt. Hierbei kann die Expertise des AMD TÜV Rheinland hinzugezogen werden, die als Spezialisten COVID-19 Präventionsmaßnahmen in allen Größenordnungen und branchenübergeifend bewerten und begutachten, aber auch mit praxisorientierten Korrekturmaßnahmen zur Seite stehen.

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